Jugendämter fordern mit zunehmender Tendenz zu Verhandlungen auf, um das Leistungsangebot oder das Personal zu reduzieren und die Vergütungssätze abzusenken. Mehr und mehr lassen sie sich dabei von externen Beratungsfirmen unterstützen. In Rheinland-Pfalz soll sogar ein eigens dafür geschaffener Zweckverband die Verhandlungsführung übernehmen. Rechtsverstöße zum Nachteil der Leistungserbringer:innen und unangemessene  Vertragsangebote kommen häufig vor, viele Einrichtungen kennen ihre Rechte und Spielräume zu wenig. Durch unsere anwaltliche Unterstützung sorgen wir für ein faires Miteinander und setzen Ihre Rechte bis zu einem angemessenen Verhandlungsergebnis durch, wenn erforderlich, auch in der Schiedsstelle oder vor Gericht.

Immer wieder greifen Kostenträger:innen auch zur Kündigung, um Neuverhandlungen der Leistungs- und Entgeltvereinbarung zu erzwingen und ihre Kosten zu senken. In diesen Fällen kann schnelles Handeln erforderlich sein, um die Vertragsfortführung zu sichern und eine mögliche Existenzgefährdung zu vermeiden.

Unsere Leistungen

  • Unterstützung und Vertretung bei Entgeltverhandlungen – von der Kalkulation bis zu Verhandlungen mit den Kostenträgern und Schieds- und Gerichtsverfahren
  • Durchsetzung neuer Vertragsabschlüsse
  • Genehmigungsverfahren
  • Abwehr von Kündigungen 
  • Sicherung der Vertragsfortführung durch einstweiligen Rechtsschutz