Die Eingliederungshilfe steht nicht erst seit dem BTHG unter einem zunehmenden Finanzierungsdruck. Die Eingliederungs- und Sozialhilfeträger sind gehalten, Ausgaben zu begrenzen und alternative Finanzierungen zu entwickeln. Gilt der Grundsatz der „Wahrung der Tarifbindung“ auch in der Eingliederungshilfe, wie ist mit Tarifanlehnungen freier Träger umzugehen und welche Bedeutung haben die Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit für Kalkulation und Verhandlung?

Wenn es um die wirtschaftlichen Grundlagen Ihrer Einrichtung oder Ihres Dienstes geht, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Unsere spezialisierten Rechtsanwält:innen und Betriebswirt:innen entwickeln mit Ihnen eine gemeinsame Strategie und verhandeln für Sie die Leistungspauschalen, Stundensätze sowie den Investitionsbetrag für die Fachleistungen. Dabei haben wir den jeweiligen Rahmenvertrag und die Perspektiven eines Schiedsverfahrens stets im Blick.

Verlassen Sie sich auf die Erfahrung unserer Spezialist:innen: Wir verhandeln für Sie optimale Vergütungen.

Unsere Leistungen:

  • Wettbewerbsanalyse
  • Plausibilitätscheck
  • Benchmarking
  • Optimierung von Mietverträgen im Hinblick auf den Investitionsbetrag
  • Fördermittelrecht
  • Erstellung einer Kalkulation
  • Verhandlungsführung
  • Schiedsverfahren
  • Klageverfahren vor den Sozialgerichten