Die Leistungsvereinbarung definiert, was die Einrichtung leisten muss. Sie bestimmt die vorzuhaltenden Strukturen, macht wesentliche Vorgaben für den Personalaufbau und beeinflusst die internen Prozesse. Damit stellt die Leistungsvereinbarung zugleich die Weichen für die Vergütungsverhandlung. Manche Verpflichtungen, etwa zur medizinischen Behandlungspflege, werden zu Unrecht auf die Einrichtungen abgewälzt. Auch wenn viele Sozialhilfeträger anderes behaupten, ein Anspruch auf den Abschluss von Leistungsvereinbarungen besteht unabhängig von Bedarfsgesichtspunkten.

Wir bieten Ihnen …

  • Beratung zum Umfang der Leistungspflichten und zu zusätzlich zu vergütenden Leistungen
  • Gestaltung von Leistungsvereinbarungen in Einklang mit Konzept und Rahmenvertrag
  • Prüfung, Kündigung und Neuverhandlung bestehender Leistungsvereinbarungen
  • Abwehr der Kündigung des Sozialhilfeträgers und Fortsetzung gekündigter Vereinbarungen