Ambulantisierung

Politik und Kostenträger forcieren schon lange den Ausbau ambulanter Wohn- und Betreuungsformen, stationäre Wohnplätze sollen vielerorts nicht mehr geschaffen werden. Das BTHG hat diesen Trend mit dem Ziel der Personenzentrierung, der Deinstitutionalisierung und der Auflösung von Sektorengrenzen verstärkt. Eingliederungshilfeträger versprechen sich davon Einsparungen, oftmals eine konfliktträchtige Illusion.

Ambulantisierung erfordert ein tiefgreifendes Umdenken und wirft insbesondere heimrechtliche, leistungsrechtliche aber auch rein praktisch-organisatorische Fragen auf.

Es lassen sich viele unterschiedliche Angebote gestalten: Von individuellen und gepoolten Fachleistungsstunden über ambulant unterstütztes Wohnen bis zur intensiv ambulant betreuten Wohngemeinschaft.

Unser Angebot …

Beratung zu Konzept und Strukturen ambulanter Angebote

  • Wohn- und Betreuungsformen innerhalb und außerhalb des Heimrechts
  • Leistungsangebote innerhalb und außerhalb des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes
  • Identifizieren und Nutzen rechtlicher Gestaltungsspielräume
  • Leistungsrechtliche Umsetzung – persönliches Budget

Verhandlungen mit Kostenträgern und Heimaufsichtsbehörden

Vertragsgestaltung

  • Vereinbarungen nach SGB XII und SGB IX
  • Zulassung zur pflegerischen Versorgung nach dem SGB XI
  • Wohn- und Betreuungsverträge, Mietverträge, ambulante Betreuungsverträge, Pflegeverträge