Strafrecht in der stationären Pflege

Keine Geschäftsführung, keine Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung befasst sich gerne mit Strafrecht. Aber jeder ahnt, dass solche Fragen vielleicht einmal auf ihn oder sie zukommen. Und dann muss alles ganz schnell gehen.

Als eine der führenden Kanzleien der Sozial- und Gesundheitswirtschaft verteidigen wir Leitungskräfte und Mitarbeitende in jedem Stadium eines Strafverfahrens. Strafrechtliche Präventivberatung und Krisenmanagement in enger Kooperation mit Kommunikationsexpert:innen gehören dabei ebenso zu unserem Angebot wie die Vertretung bei Ermittlungsbehörden und vor Gericht.

Unser Ziel ist stets, was uns meistens auch gelingt: Schon die Anklage zu vermeiden.

Diesen Vorwürfen treten wir spezialisiert entgegen:

  • Körperverletzung
  • Misshandlung Schutzbefohlener
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahrlässige Tötung
  • Abrechnungsbetrug

Wir sind nicht nur erfahrene Strafverteidiger:innen, sondern kennen auch die Organisation sowie die Arbeitsabläufe in stationären Einrichtungen. Mit ihrer gesamten rechtlichen Regulierung sind wir vertraut. Diese Doppelspezialisierung bringt Ihnen entscheidende Vorteile. Eine effektive strafrechtliche Beratung und Vertretung erfordert ein hohes Maß an pflegefachlichen Spezialkenntnissen. Auch die heim-, pflegeversicherungs- und berufsrechtlichen Auswirkungen des Strafverfahrens behalten wir immer im Blick.

IFFLAND WISCHNEWSKI – Die Pflegestrafverteidiger:innen