Betreutes Wohnen und Service-Wohnen

Betreiber:innen stationärer Pflegeeinrichtungen ergänzen und stärken ihr Angebot durch Wohnanlagen mit Serviceleistungen. Ambulante Pflegedienste erschließen sich Kund:innen. Investor:innen nutzen eine demografiesichere Anlageform.

Die unterschiedlichen Gestaltungen der inzwischen 16 Landesheimgesetze und das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sind bei der Konzeption, der Vertragsgestaltung sowie im laufenden Betrieb zu beachten.

Gerade hier zahlt sich unsere besondere Expertise aus, auch im Vergleich zu gewöhnlichen Mietrechtsanwält:innen. Durch unsere langjährige und ständige Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Heimaufsichtsbehörden können wir die bestehenden Spielräume identifizieren und für Sie günstige Gestaltungen auch in der ordnungsbehördlichen Kontrolle durchsetzen.

Weil wir sowohl stationäre Einrichtungen als auch ambulante Dienste pflegeversicherungsrechtlich beraten, können wir ebenso integrierte Lösungen für das Betreute Wohnen aufzeigen wie die nötigen Grenzen zu ziehen helfen.

IFFLAND WISCHNEWSKI – die Anwält:innen für das Betreute Wohnen

Unser Portfolio …

Verträge

  • Miet- und Pachtverträge zwischen Betreiberin und Investorin
  • Mietvertragsgestaltung
  • Servicevertragsgestaltung
  • Pflegevertragsgestaltung
  • Kooperationsverträge
  • Vertragsbeendigung

Heimrecht

  • Konzeption „heimrechtsfreier“ Leistungen
  • Heimrechtliche Vertragsprüfung
  • Vertretung gegenüber der Heimaufsicht