Die Eingliederungshilfe lebt nach wie von öffentlichen Mitteln. Sie können nur fließen, wenn und solange eine Leistungsvereinbarung besteht. Eingliederungshilfeträger greifen zur Kündigung, um konzeptionelle Veränderungen, Einsparungen und zuweilen auch einfach nur politische Interessen durchzusetzen. Dann müssen Liquidität und Fortbestand der Einrichtung schnell und wirksam juristisch gesichert werden. Streit um Geld entsteht aber auch bei der Einstufung von Bewohner:innen in Hilfebedarfsgruppen oder bei verzögerten Zahlungen. Eingliederungshilfeträger werden gerne „kreativ“, wenn sie meinen, Kosten einsparen zu können.

Unser Angebot …

  • Abwehr der Kündigung von Vereinbarungen
  • Sicherung der Vertragsfortführung durch einstweiligen Rechtsschutz
  • Durchsetzung neuer Vertragsschlüsse
  • Einstufung in Hilfebedarfsgruppen, Leistungstypen etc.
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen