Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden

Steigende Qualitätsanforderungen bei gleichzeitig wachsendem Kostendruck und zunehmendem Fachkräftemangel führen auch in der Eingliederungshilfe mehr und mehr zu Konflikten mit Aufsichtsbehörden. Planung und Betrieb von Einrichtungen erfordern eine enge Einbindung vieler öffentlicher Stellen. Ambulantisierung und neue Wohnformen werfen hier neue, anspruchsvolle Rechtsfragen auf. Gesetzliche Qualitätsanforderungen und ihr Management sind zudem zentrale Faktoren für die Wirtschaftlichkeit.

Durch strategische und gestaltende Beratung vermeiden wir Konflikte mit Aufsichtsbehörden und lösen sie. Gerade bei den Entscheider:innen und Jurist:innen der Heimaufsichtsbehörden und der Eingliederungshilfeträger hat unsere Kanzlei einen Namen. Das ist oft der erste Schritt zu einer unbürokratischen und kooperativen Lösung. Je nach Ausgangslage und Taktik, unterstützen wir unsere Mandant:innen bei Konflikten mit Behörden aber auch im Hintergrund.

Wir beraten und vertreten Sie bei …

Prüfungen der Heimaufsicht

  • Beanstandung der Wohn- und Betreuungsverträge
  • Anordnungen
  • Betriebsuntersagung
  • Bußgeldverfahren

Prüfungen des Eingliederungshilfeträgers

  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Qualitätsprüfungen

Bauaufsicht

  • Baugenehmigung
  • Auflagen
  • Nutzungsänderung
  • Nachbarklagen
  • Nutzungsuntersagung

Brandschutz

  • Auflagen in der Baugenehmigung
  • Nachschau, Kontrolle
  • Nachträgliche Anordnung

Infektionsschutz und Lebensmittelüberwachung

  • Kontrollen von Küche, Pflege, Trinkwasser
  • Maßnahmen
  • Betriebsschließung